Nach dem Eingang ihrer Bewerbung über das Bewerbungsformular erhalten alle Bewerber (m/w/d) eine automatische Eingangsbestätigung.
Das Auswahlverfahren beginnt in der Regel erst nach Ablauf der angegebenen Bewerbungsfrist.
Die zuständigen Führungskräfte wählen dann in Zusammenarbeit mit der Personalleitung und dem Personalrat (sowie ggf. der Behindertenvertretung) Bewerber (m/w/d) aus, die zum jeweiligen Anforderungsprofil passend erscheinen, und laden diese zu einem Vorstellungsgespräch (ggf. mit Probearbeiten) ein.
Nach der Auswertung aller Vorstellungstermine wird der Personalrat bzgl. der geplanten Einstellung des am besten geeigneten Bewerbers (m/w/d) angehört. Sofern erforderlich wird die Behindertenvertretung einbezogen. Der Personalrat kann sich innerhalb von zehn Arbeitstagen zu der geplanten Einstellung äußern.
Anschließend erhält der Favorit (m/w/d) eine Einstellungszusage mit den angebotenen Konditionen sowie die Aufforderung, einen Termin für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zu vereinbaren. Sollte der ausgewählte Bewerber (m/w/d) das Angebot nicht annehmen, wird in der Regel der "Nachrücker (m/w/d)" kontaktiert.
Nachdem ein unterzeichneter Arbeitsvertrag vorliegt, erhalten die verbliebenen Bewerber (m/w/d) ein Absageschreiben.